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Deckbedingungen

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  1. Alle Unterbringungskosten, alle ausstehenden Gebühren und alle angefallenen Kosten sind zu zahlen, bevor Stuten das Pologestüt Schockemöhle verlassen.
     

  2. Alle Stuten müssen eine CEM-Tupferprobe mit negativem Befund vorweisen. Diese kann gegen Übernahme der Kosten auf dem Gestüt durchgeführt werden.
     

  3. Stuten sollten halfterführig und grundsätzlich artig im Umgang sein, so zum Beispiel beim Hufegeben etc.
     

  4. Wenn eine Stute ihr Fohlen nach dem 1. Oktober des Jahres, in dem sie gedeckt wurde, verliert, gewähren wir leider weder eine Wiederholung noch eine Rückerstattung. Der Eigentümer ist verantwortlich dafür vor dem 1. Oktober zu überprüfen, ob alles mit der Trächtigkeit in Ordnung ist und das Pologestüt Schockemöhle so schnell wie möglich zu benachrichtigen, wenn es ein Problem gibt.
     

  5. Stuten können gern auf dem Pologestüt Schockemöhle untergebracht werden.
     

  6. Tierärztliche Hilfe wird im Ermessen des Pologestüts Schockemöhle und im Interesse der Stute angefordert. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt und jede Anstrengung wird unternommen, um die Eigentümer über neue Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, wenn irgendwelche Probleme auftreten.
     

  7. Das Pologestüt Schockemöhle übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen, die bei den Stuten auftreten, während sie auf dem Grund und Boden des Gestüts sind, und so sind die Eigentümer angewiesen, sicherzustellen, dass sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben, der Unfälle, Diebstahl oder Krankheit abdeckt, während die Stuten auf dem Pologestüt Schockemöhle untergebracht sind.
     

  8. Alle Fohlen werden im Alter von etwa sechs Monaten abgesetzt. Die vollständige Bezahlung und Abholung ist innerhalb von 21 Tagen nach dem Absetzen erforderlich. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird das Fohlen zum Verkauf angeboten. Sollte für ein Fohlen voll bezahlt worden sein, es aber nicht abgeholt werden, werden die Unterbringungskosten berechnet.
     

  9. Alle Fohlen werden mit Halfter und Pass verkauft. Sie sind mit Entwurmung und Hufpflege auf dem Laufenden.
     

  10. Ungeborene Fohlen werden "verkauft, wie sie sind". Fohlen, die vor dem Absetzten verkauft werden, werden "verkauft wie gesehen". Absetzer und ältere Pferde sind offen für Ankaufsuntersuchungen.
     

  11. Alle Hengstfohlen werden spätestens kastriert, bevor sie zwei Jahre alt werden und bevor sie das Pologestüt Schockemöhle verlassen. Sollte der Eigentümer das Fohlen als Hengst behalten wollen, ist eine Gebühr in Höhe von bis zu 50.000 € zu bezahlen.
     

  12. Alle Stuteneigentümer, die Hengste des Pologestüts Schockemöhle benutzen, erkennen die Deckbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

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